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Snus & Vapes in der Schweiz: Was das Tabakproduktegesetz erlaubt

· Schnupfhus Redaktion

Stand: 29. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG) ist in der Schweiz seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft.
  • Es erfasst Schnupftabak, Snus, Nikotinbeutel sowie E-Zigaretten mit und ohne Nikotin einschliesslich Liquids.
  • Die Abgabe an Minderjährige ist schweizweit verboten (einheitliche Altersgrenze 18 Jahre).
  • Für Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen gilt ein maximales Tankvolumen von höchstens 2 ml (Art. 9 TabPG).
  • Eine beschlossene Revision zur Einschränkung der Tabakwerbung tritt voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft.

Was regelt das Tabakproduktegesetz?

Am 1. Oktober 2024 trat in der Schweiz das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten, kurz Tabakproduktegesetz oder TabPG (SR 818.32), sowie die zugehörige Tabakprodukteverordnung (TabPV) in Kraft. Damit gelten für Tabak- und Nikotinprodukte schweizweit dieselben Grundregeln.

Das Gesetz erfasst eine breite Palette an Produkten. Dazu gehören traditionelle Erzeugnisse wie Schnupftabak, aber auch moderne Alternativen wie Snus und Nikotinbeutel, also orale Nikotinprodukte mit oder ohne Tabak. Darüber hinaus schliesst das TabPG E-Zigaretten vollumfänglich ein. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob diese E-Zigaretten oder die dazugehörigen Liquids Nikotin enthalten oder nikotinfrei sind. Ein zentrales Anliegen des Tabakproduktegesetzes ist der Jugendschutz.

Ist Snus in der Schweiz legal?

Kurz gesagt: Ja, Snus ist in der Schweiz legal. Seit dem 1. Oktober 2024 regelt das Tabakproduktegesetz den Verkauf von Snus auf Bundesebene. Wer volljährig ist und Snus mit Tabak konsumiert, bewegt sich damit in einem klar geregelten Rahmen.

Gemäss dem seit Oktober 2024 geltenden TabPG ist Snus offiziell als Tabakprodukt erfasst und darf im Schweizer Detailhandel oder in spezialisierten Onlineshops verkauft werden. Wie alle vom Gesetz erfassten Produkte darf Snus nicht an Minderjährige abgegeben werden. Wer volljährig ist, kann Snus in der Schweiz kaufen und sich dabei auf eine klare gesetzliche Grundlage stützen.

Sind Nikotinbeutel in der Schweiz legal?

Neben dem traditionellen Snus gibt es sogenannte Nikotinbeutel. Diese Produkte, oft auch als All White bezeichnet, unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt vom klassischen Snus: Sie enthalten keinen Tabak. Stattdessen bestehen sie aus Pflanzenfasern, Aromen und zugesetztem Nikotin. Sind Nikotinbeutel in der Schweiz legal, obwohl sie tabakfrei sind?

Das neue Schweizer Gesetz gibt hierauf eine eindeutige Antwort. Das Tabakproduktegesetz erfasst ausdrücklich orale Nikotinprodukte mit oder ohne Tabak. Nikotinbeutel fallen damit ebenfalls unter das TabPG und dürfen von Erwachsenen legal gekauft und konsumiert werden. Dass sie keinen Tabak enthalten, ändert nichts an der Altersgrenze von 18 Jahren. Somit sind Nikotinbeutel in der Schweiz legal, solange sie den rechtlichen Anforderungen des Bundesgesetzes entsprechen.

Schnupftabak im aktuellen Schweizer Recht

Schnupftabak ist eine der ältesten Formen des Tabakkonsums und geniesst in der Schweiz eine lange und tief verwurzelte Tradition. Anders als Snus oder Nikotinbeutel wird Schnupftabak zur nasalen Anwendung genutzt. Auch Schnupftabak ist in der Schweiz legal erhältlich.

Auch der klassische Schnupftabak fällt unter die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Für ihn gilt dasselbe Abgabeverbot an Minderjährige wie für Snus, Nikotinbeutel und E-Zigaretten. Der Verkauf an Erwachsene ist legal, sofern die Anbieter die Vorgaben des TabPG einhalten. Somit bleibt Schnupftabak ein legaler Bestandteil des Schweizer Sortiments.

E-Zigaretten und Einweg-Vapes: die 2-ml-Grenze

E-Zigaretten, im Alltag oft einfach Vapes genannt, sind seit Oktober 2024 ebenfalls im Tabakproduktegesetz geregelt. Wer das Gesetz für E-Zigaretten in der Schweiz sucht, findet die Regeln also im TabPG. Es spielt keine Rolle, ob diese Geräte ein E-Liquid mit Nikotin verdampfen oder ob lediglich nikotinfreie Aromen genutzt werden; das Gesetz umschliesst E-Zigaretten mit und ohne Nikotin inkl. Liquids vollumfänglich.

Ein zentraler Punkt des TabPG betrifft Geräte für den einmaligen Gebrauch. Für Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen hat der Gesetzgeber eine klare technische Limite eingeführt. Das Tankvolumen darf höchstens 2 ml betragen (Art. 9 TabPG). Das Bundesgericht hat diese Grenze im Urteil 2C_353/2025 bestätigt. Grössere Tanks bei reinen Einweggeräten und geschlossenen Einwegkartuschen sind auf dem Schweizer Markt somit nicht gesetzeskonform.

Wer als erwachsene Person eine Einweg-Vape in der Schweiz sucht, achtet deshalb auf die 2-ml-Grenze. Eine Übersicht über das Sortiment finden Sie unter Vapes in der Schweiz kaufen; die Unterschiede der Systeme erklärt der Beitrag Einweg-Vapes vs. Mehrweg-E-Zigaretten.

Snus und Vapes erst ab 18

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist das zentrale Anliegen des neuen Tabakproduktegesetzes. Mit dem Inkrafttreten von TabPG und TabPV am 1. Oktober 2024 gilt: Die Abgabe an Minderjährige ist schweizweit verboten. Das bedeutet, dass eine einheitliche Altersgrenze von 18 Jahren für sämtliche vom Gesetz erfassten Produkte gilt.

Egal ob E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin, Liquids, Schnupftabak, tabakfreie Nikotinbeutel oder traditioneller Snus – der Verkauf ist ausnahmslos erst an volljährige Personen gestattet. Dass Snus ab 18 erhältlich ist, ist somit geltendes Schweizer Bundesrecht. Das gilt für den Kiosk ebenso wie für den Onlinehandel.

Was sich voraussichtlich 2027 ändert

Während das aktuelle Tabakproduktegesetz seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft ist, zeichnet sich am Horizont bereits die nächste rechtliche Entwicklung ab. Beschlossen ist eine Revision des TabPG, mit der die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umgesetzt wird.

Die parlamentarische Beratung zu dieser Revision wurde am 20. Juni 2025 abgeschlossen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese neuen Werbevorschriften zum jetzigen Zeitpunkt beschlossen, aber noch nicht in Kraft sind. Nach aktuellen Angaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ist das Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen zur Einschränkung der Tabakwerbung voraussichtlich auf Anfang 2027 geplant. Bis dahin gelten für Werbung und Vermarktung die Bestimmungen des aktuellen TabPG vom Oktober 2024. Mehr zur Werberevision bietet auch der Beitrag über das Tabakwerbeverbot in der Schweiz.

Übersicht als Tabelle

Zur besseren Übersicht haben wir die wichtigsten Eckdaten des seit Oktober 2024 geltenden TabPG für die unterschiedlichen Produktkategorien in der Schweiz in einer Tabelle zusammengefasst.

Produkt Vom TabPG erfasst? Abgabe ab Besonderheit / Gesetzliche Limite
Snus (mit Tabak) Ja 18 Jahre Als orales Tabakprodukt reguliert
Nikotinbeutel (ohne Tabak) Ja 18 Jahre Erfasst als orales Nikotinprodukt
Schnupftabak Ja 18 Jahre Klassisches nasales Tabakerzeugnis
E-Zigaretten & Liquids (ohne Nikotin) Ja 18 Jahre Gesetzlich vollumfänglich gleichgestellt
Einweg-Vapes & Einwegkartuschen Ja 18 Jahre Tankvolumen max. 2 ml (Art. 9 TabPG)

Was das für den Kauf in der Schweiz bedeutet

Wer als volljährige Person legal Produkte wie Snus, Nikotinbeutel oder Vapes in der Schweiz bestellen möchte, kann dies über Schweizer Onlineshops rechtssicher tun. Auch im Onlinehandel gilt das Abgabeverbot an Minderjährige. Schnupfhus.com gibt Bestellungen nur an Personen ab 18 Jahren ab.

Für den Versand gelten bei Schnupfhus.com folgende Bedingungen: Der Versand erfolgt ausschliesslich mit der Schweizerischen Post innerhalb der Schweiz und nach Liechtenstein, wobei jede Sendung mit einem Tracking-Link ausgestattet ist. Der Economy-Versand (CHF 7.90) benötigt in der Regel 2 bis 4 Werktage. Für Eilige bietet sich der Priority-Versand (CHF 9.00) an: Wenn von Montag bis Donnerstag bis 16:30 Uhr bestellt wird, erfolgt die Lieferung in der Regel am nächsten Werktag. Ab einem Bestellwert von CHF 50 profitieren Kunden in der Schweiz und in Liechtenstein vom Gratisversand.

Fazit

Das seit dem 1. Oktober 2024 geltende Tabakproduktegesetz bringt Klarheit für den Schweizer Markt. Ob klassischer Schnupftabak, skandinavischer Snus, tabakfreie Nikotinbeutel oder E-Zigaretten mit und ohne Nikotin – alle diese Produkte sind nun verbindlich und national einheitlich unter dem Dach des TabPG reguliert. Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist das strikte Verkaufsverbot an Minderjährige; die Abgabe ist schweizweit einheitlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Für den Bereich der E-Zigaretten sticht die verbindliche Höchstmenge von 2 ml Tankvolumen für Einweg-Vapes und Einwegkartuschen hervor, die durch das Bundesgericht nochmals bestätigt wurde. Während diese Regeln derzeit das Fundament bilden, steht mit der Werberevision, die voraussichtlich 2027 in Kraft tritt, bereits die nächste rechtliche Anpassung an. Wer die geltenden Regeln kennt, kann Snus, Nikotinbeutel, Schnupftabak und Vapes in der Schweiz rechtssicher kaufen. Es bleibt abschliessend zu betonen, dass Nikotin unabhängig von der Darreichungsform eine Substanz ist, die abhängig macht.

Häufige Fragen

Ist Snus in der Schweiz legal?

Ja, Snus ist in der Schweiz legal. Das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) erfasst Snus als orales Tabakprodukt und erlaubt den regulären Verkauf an Erwachsene über den Schweizer Detailhandel und spezialisierte Onlineshops.

Ab welchem Alter darf man Snus und Vapes kaufen?

Die Abgabe an Minderjährige ist schweizweit verboten. Somit darf man Snus, Vapes, Nikotinbeutel und Schnupftabak in der Schweiz gemäss dem seit Oktober 2024 geltenden TabPG ausnahmslos erst ab 18 Jahren kaufen.

Wie viel Liquid darf eine Einweg-Vape in der Schweiz haben?

Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen dürfen in der Schweiz ein Tankvolumen von höchstens 2 ml aufweisen. Diese technische Grenze ist in Art. 9 TabPG festgeschrieben und wurde vom Bundesgericht in einem aktuellen Urteil bestätigt.

Sind Nikotinbeutel in der Schweiz legal?

Ja, Nikotinbeutel, also orale Nikotinprodukte ohne Tabak, sind in der Schweiz legal. Sie werden vom Tabakproduktegesetz vollumfänglich erfasst, weshalb auch für diese tabakfreien Varianten strenge Jugendschutzbestimmungen und die Altersgrenze von 18 Jahren gelten.

Unterliegen nikotinfreie Vapes ebenfalls dem Gesetz?

Ja. Das Tabakproduktegesetz macht in seinem Geltungsbereich keinen rechtlichen Unterschied zwischen E-Zigaretten mit und ohne Nikotin, einschliesslich der dazugehörigen Liquids. Sie alle fallen unter dieselben nationalen Regelungen und Altersbeschränkungen.

Was ändert sich 2027 durch die Revision des Tabakproduktegesetzes?

Die parlamentarische Beratung einer Revision des TabPG wurde am 20. Juni 2025 abgeschlossen. Sie setzt die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» um und betrifft die Tabakwerbung. Sie ist noch nicht in Kraft; ein Inkrafttreten wird vom BAG voraussichtlich auf Anfang 2027 geschätzt.

Quellen

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