Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Schnupftabak, Snus, Nicotine Pouches, Vapes sowie die Schweizer Rechtslage und gängige Marken- und Produktbezeichnungen. Die Rubriken sind thematisch gegliedert, die Begriffe innerhalb jeder Rubrik alphabetisch sortiert.
Rubriken im Überblick
- Schnupftabak
- Snus
- Nicotine Pouches
- Vapes und E-Zigaretten
- Gesetze und Regulierung Schweiz
- Marken und Produktbezeichnungen
Schnupftabak
- Brasil
- Sammelbegriff für dunkle, kräftig fermentierte Schnupftabake mit süsslich-würziger Note. Die Bezeichnung beschreibt heute vor allem den Stil, nicht zwingend die Herkunft des Tabaks.
- Fermentation
- Kontrollierte Reifung der Tabakblätter. Sie baut Bitterstoffe ab und prägt Farbe, Duft und Geschmack des fertigen Schnupftabaks.
- Gletscherprise
- Eingeführte Bezeichnung für stark mentholisierte, sehr trockene Prisen mit kühlendem Effekt in der Nase.
- Mahlgrad
- Feinheit des Mahlguts. Feine Mahlgrade wirken direkter, grobe lassen sich einfacher dosieren und stauben weniger.
- Menthol
- Kühlender Zusatz, der bei vielen trockenen Schnupftabaken den Geruchseindruck öffnet. Menthol ersetzt kein Nikotin und verändert die Wirkung nicht.
- Nasal
- Nasale Anwendung: Das Produkt wird in die Nase gezogen, nicht geraucht und nicht geschluckt.
- Prise
- Die einzelne Portion Schnupftabak, die pro Nasenloch aufgenommen wird. Übliche Hilfsmittel sind Handrücken, Fingerkuppe oder eine Prisenmaschine.
- Rapé
- Traditionell grob gemahlener, oft trockener Schnupftabak. Historisch bezeichnete der Begriff geraspelten Tabak aus gepressten Rollen.
- Schmalzler
- Bayerische Machart: feuchter, mit Fett oder Öl veredelter Schnupftabak mit erdiger, milder Duftnote.
- Tabakdose
- Luftdichtes Behältnis für Schnupftabak. Es schützt vor Austrocknen und dem Verlust der Aromen.
Snus
- Brauner Snus
- Snus mit Tabakanteil. Er erhält seine Farbe durch den gemahlenen, befeuchteten Tabak und wird unter der Oberlippe getragen.
- Loser Snus
- Unportionierter Snus, aus dem sich die Konsumentin oder der Konsument selbst eine Prilla formt.
- Mundtabak
- Oberbegriff für Tabakerzeugnisse, die im Mund verwendet und nicht verbrannt werden.
- Nikotinstärke
- Angabe des Nikotingehalts, bei Snus meist in Milligramm pro Gramm (mg/g), bei Portionsbeuteln teils pro Beutel.
- Pasteurisierung
- Wärmebehandlung des Tabaks bei der Snusherstellung. Sie unterscheidet Snus von fermentierten Kautabakprodukten.
- Portionssnus
- Vorportionierte Beutel. Übliche Formen sind Original (feucht, braunes Vlies), White (trockener, weniger Ablauf) und Slim (schmaler, flacher).
- Prilla
- Skandinavischer Ausdruck für die eingelegte Portion unter der Oberlippe.
- Runterlaufen
- Umgangssprachlich für den Geschmacks- und Feuchtigkeitsablauf eines Beutels. Weisse und trockene Portionen laufen langsamer.
- Vlies
- Das textile Beutelmaterial. Dicke und Oberfläche beeinflussen Tragegefühl und Freisetzungsgeschwindigkeit.
- Ziehzeit
- Zeitspanne, während der eine Portion getragen wird. Sie hängt von Format, Feuchtigkeit und persönlicher Gewohnheit ab.
Nicotine Pouches
- All White
- Bezeichnung für vollständig weisse Beutel mit trockener Oberfläche und minimalem Ablauf.
- Extra Strong
- Marketingbezeichnung für Beutel mit hohem Nikotingehalt. Die Bezeichnungen sind nicht genormt; entscheidend ist die Angabe auf der Dose.
- Freebase-Nikotin
- Nikotin in freier Basenform. Es wirkt im Mund meist kratziger als Nikotinsalz.
- Füllstoff
- Tabakfreie Trägermasse, meist pflanzliche Zellulose. Sie gibt dem Beutel Volumen und trägt Nikotin und Aromen.
- Nikotinbeutel
- Tabakfreier Beutel mit Nikotin, Füllstoff, Aromen und Feuchthaltemitteln, der unter die Lippe gelegt wird.
- Nikotinsalz
- Nikotin, das mit einer Säure verbunden ist. Es wird als milder empfunden und ist bei hohen Stärken verbreitet.
- Slim, Mini, Regular
- Gängige Formate: Slim ist schmal und flach, Mini kurz und unauffällig, Regular breiter und voluminöser.
- Tingling
- Das typische Kribbeln unter der Lippe in den ersten Minuten. Es entsteht durch Nikotin und Aromen, nicht durch Schärfe.
- Trockenheit
- Feuchtigkeitsgrad des Beutels. Trockene Beutel starten langsamer und halten länger, feuchte setzen schneller frei.
- Weisser Beutel
- Alltagssprachliche Abgrenzung zu braunem Snus: kein Tabak, nur Nikotin auf pflanzlichem Träger.
Vapes und E-Zigaretten
- Akkukapazität (mAh)
- Energiemenge des Akkus in Milliamperestunden. Höhere Werte bedeuten längere Laufzeit pro Ladung.
- Coil
- Verdampferkopf mit Heizdraht und Watteträger. Er verdampft das Liquid und verschleisst mit der Zeit.
- E-Liquid
- Flüssigkeit aus Propylenglykol, Glycerin, Aromen und optional Nikotin, die im Gerät verdampft wird.
- Einweg-Vape
- Fertig gefülltes Gerät, das nach dem Verbrauch nicht nachgefüllt wird. Elektronik und Akku gehören in die Rücknahme, nicht in den Hausmüll.
- Mesh Coil
- Verdampfer mit Drahtgeflecht statt gewickelter Spirale. Er erhitzt gleichmässiger und liefert konstanteren Geschmack.
- MTL und DL
- Zugarten: Mouth-to-Lung zieht wie an einer Zigarette mit engem Luftzug, Direct-Lung zieht offen und dampfreich.
- Ohm
- Widerstand des Verdampfers. Niedrige Werte erzeugen bei gleicher Leistung mehr Dampf und Wärme.
- PG und VG
- Propylenglykol trägt Aroma und Zugwiderstand, pflanzliches Glycerin erzeugt Dampf. Das Mischverhältnis prägt den Charakter.
- Pod-System
- Gerät mit wechselbarer Kartusche. Es verbindet einfache Handhabung mit Nachfüllbarkeit.
- Zugautomatik
- Auslösung durch Ziehen statt Knopfdruck. Die meisten Einweggeräte und Pods arbeiten so.
Gesetze und Regulierung Schweiz
- Fernabsatz
- Verkauf ohne persönlichen Kontakt, etwa online oder per Telefon. Für nikotinhaltige Produkte gelten dabei besondere Pflichten, unter anderem zur Alterskontrolle.
- Geltendes Recht
- Bereits in Kraft stehende Regelung. Davon zu unterscheiden sind beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Erlasse.
- Kennzeichnungspflicht
- Vorgabe, welche Angaben und Warnhinweise auf Packungen stehen müssen, zum Beispiel zu Nikotin und Jugendschutz.
- Mindestalter
- Mit dem Tabakproduktegesetz gilt in der Schweiz landesweit ein Mindestalter von 18 Jahren für Tabak- und Nikotinprodukte. Kantonale Regeln können strenger sein.
- Tabakproduktegesetz (TabPG)
- Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Es regelt unter anderem Abgabe an Minderjährige, Werbung und Produktanforderungen.
- Tabaksteuer
- Verbrauchssteuer des Bundes auf Tabakerzeugnissen. Für nikotinhaltige Liquids bestehen eigene Steuertarife.
- Testkauf
- Behördlich veranlasster Kauf durch minderjährige Testpersonen zur Überprüfung der Alterskontrolle im Handel.
- Vernehmlassung
- Konsultationsverfahren zu einem Rechtsentwurf. Eine Vernehmlassungsvorlage ist noch kein geltendes Recht.
- Werbeeinschränkungen
- Regeln, wo und wie für Tabak- und Nikotinprodukte geworben werden darf. Sie unterscheiden nach Kanal und Zielgruppe.
- Zollfreimenge
- Menge, die bei der Einreise abgabenfrei zum Eigengebrauch mitgeführt werden darf. Massgebend sind die aktuellen Angaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.
Marken und Produktbezeichnungen
- Chargennummer
- Produktionskennung auf Dose oder Packung. Sie erlaubt die Zuordnung zu Herstellungszeitpunkt und Los.
- Eigenmarke
- Produkt, das ein Händler unter eigenem Namen anbietet, häufig von einem Auftragshersteller produziert.
- Hersteller und Marke
- Der Hersteller produziert, die Marke ist der Name, unter dem verkauft wird. Eine Marke kann mehrere Hersteller haben und umgekehrt.
- Limited Edition
- Zeitlich oder mengenmässig begrenzte Auflage, oft mit besonderem Aroma oder Design.
- Originalverpackung
- Ungeöffnete Verpackung des Herstellers mit vollständiger Kennzeichnung. Sie ist Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit.
- Produktlinie
- Zusammengehörige Varianten einer Marke, die sich in Stärke, Format oder Aroma unterscheiden.
- Sortenbezeichnung
- Name der einzelnen Variante innerhalb einer Linie, etwa nach Aroma oder Stärkestufe.
- Stärkestufe
- Herstellerangabe zur Nikotinintensität, oft als Punkte oder Begriffe wie Normal, Strong, Extra Strong. Vergleichbar ist nur die Milligrammangabe.
- Swiss Made
- Hinweis auf Herstellung in der Schweiz. Die Anforderungen an diese Angabe sind rechtlich geregelt.
- Verfallsdatum
- Empfohlener Verbrauchszeitpunkt. Bei Snus und Nikotinbeuteln verlängert kühle Lagerung die Frische.
Hinweise zur Nutzung
Die Erklärungen beschreiben etabliertes Fachwissen und branchenübliche Bezeichnungen. Herstellerangaben wie Stärkestufen sind nicht genormt; verbindlich ist immer die Kennzeichnung auf der Packung. Rechtliche Angaben beziehen sich auf die Schweiz; kantonale Regeln können strenger sein.
Stand: 22. September 2026.
Nikotin macht abhängig. Tabak- und Nikotinprodukte sind nicht für Minderjährige, Schwangere und Stillende geeignet.











