Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Schnupftabak, Snus, Nicotine Pouches, Vapes sowie die Schweizer Rechtslage und gängige Marken- und Produktbezeichnungen. Die Rubriken sind thematisch gegliedert, die Begriffe innerhalb jeder Rubrik alphabetisch sortiert.

Rubriken im Überblick

Schnupftabak

Brasil
Sammelbegriff für dunkle, kräftig fermentierte Schnupftabake mit süsslich-würziger Note. Die Bezeichnung beschreibt heute vor allem den Stil, nicht zwingend die Herkunft des Tabaks.
Fermentation
Kontrollierte Reifung der Tabakblätter. Sie baut Bitterstoffe ab und prägt Farbe, Duft und Geschmack des fertigen Schnupftabaks.
Gletscherprise
Eingeführte Bezeichnung für stark mentholisierte, sehr trockene Prisen mit kühlendem Effekt in der Nase.
Mahlgrad
Feinheit des Mahlguts. Feine Mahlgrade wirken direkter, grobe lassen sich einfacher dosieren und stauben weniger.
Menthol
Kühlender Zusatz, der bei vielen trockenen Schnupftabaken den Geruchseindruck öffnet. Menthol ersetzt kein Nikotin und verändert die Wirkung nicht.
Nasal
Nasale Anwendung: Das Produkt wird in die Nase gezogen, nicht geraucht und nicht geschluckt.
Prise
Die einzelne Portion Schnupftabak, die pro Nasenloch aufgenommen wird. Übliche Hilfsmittel sind Handrücken, Fingerkuppe oder eine Prisenmaschine.
Rapé
Traditionell grob gemahlener, oft trockener Schnupftabak. Historisch bezeichnete der Begriff geraspelten Tabak aus gepressten Rollen.
Schmalzler
Bayerische Machart: feuchter, mit Fett oder Öl veredelter Schnupftabak mit erdiger, milder Duftnote.
Tabakdose
Luftdichtes Behältnis für Schnupftabak. Es schützt vor Austrocknen und dem Verlust der Aromen.

Snus

Brauner Snus
Snus mit Tabakanteil. Er erhält seine Farbe durch den gemahlenen, befeuchteten Tabak und wird unter der Oberlippe getragen.
Loser Snus
Unportionierter Snus, aus dem sich die Konsumentin oder der Konsument selbst eine Prilla formt.
Mundtabak
Oberbegriff für Tabakerzeugnisse, die im Mund verwendet und nicht verbrannt werden.
Nikotinstärke
Angabe des Nikotingehalts, bei Snus meist in Milligramm pro Gramm (mg/g), bei Portionsbeuteln teils pro Beutel.
Pasteurisierung
Wärmebehandlung des Tabaks bei der Snusherstellung. Sie unterscheidet Snus von fermentierten Kautabakprodukten.
Portionssnus
Vorportionierte Beutel. Übliche Formen sind Original (feucht, braunes Vlies), White (trockener, weniger Ablauf) und Slim (schmaler, flacher).
Prilla
Skandinavischer Ausdruck für die eingelegte Portion unter der Oberlippe.
Runterlaufen
Umgangssprachlich für den Geschmacks- und Feuchtigkeitsablauf eines Beutels. Weisse und trockene Portionen laufen langsamer.
Vlies
Das textile Beutelmaterial. Dicke und Oberfläche beeinflussen Tragegefühl und Freisetzungsgeschwindigkeit.
Ziehzeit
Zeitspanne, während der eine Portion getragen wird. Sie hängt von Format, Feuchtigkeit und persönlicher Gewohnheit ab.

Nicotine Pouches

All White
Bezeichnung für vollständig weisse Beutel mit trockener Oberfläche und minimalem Ablauf.
Extra Strong
Marketingbezeichnung für Beutel mit hohem Nikotingehalt. Die Bezeichnungen sind nicht genormt; entscheidend ist die Angabe auf der Dose.
Freebase-Nikotin
Nikotin in freier Basenform. Es wirkt im Mund meist kratziger als Nikotinsalz.
Füllstoff
Tabakfreie Trägermasse, meist pflanzliche Zellulose. Sie gibt dem Beutel Volumen und trägt Nikotin und Aromen.
Nikotinbeutel
Tabakfreier Beutel mit Nikotin, Füllstoff, Aromen und Feuchthaltemitteln, der unter die Lippe gelegt wird.
Nikotinsalz
Nikotin, das mit einer Säure verbunden ist. Es wird als milder empfunden und ist bei hohen Stärken verbreitet.
Slim, Mini, Regular
Gängige Formate: Slim ist schmal und flach, Mini kurz und unauffällig, Regular breiter und voluminöser.
Tingling
Das typische Kribbeln unter der Lippe in den ersten Minuten. Es entsteht durch Nikotin und Aromen, nicht durch Schärfe.
Trockenheit
Feuchtigkeitsgrad des Beutels. Trockene Beutel starten langsamer und halten länger, feuchte setzen schneller frei.
Weisser Beutel
Alltagssprachliche Abgrenzung zu braunem Snus: kein Tabak, nur Nikotin auf pflanzlichem Träger.

Vapes und E-Zigaretten

Akkukapazität (mAh)
Energiemenge des Akkus in Milliamperestunden. Höhere Werte bedeuten längere Laufzeit pro Ladung.
Coil
Verdampferkopf mit Heizdraht und Watteträger. Er verdampft das Liquid und verschleisst mit der Zeit.
E-Liquid
Flüssigkeit aus Propylenglykol, Glycerin, Aromen und optional Nikotin, die im Gerät verdampft wird.
Einweg-Vape
Fertig gefülltes Gerät, das nach dem Verbrauch nicht nachgefüllt wird. Elektronik und Akku gehören in die Rücknahme, nicht in den Hausmüll.
Mesh Coil
Verdampfer mit Drahtgeflecht statt gewickelter Spirale. Er erhitzt gleichmässiger und liefert konstanteren Geschmack.
MTL und DL
Zugarten: Mouth-to-Lung zieht wie an einer Zigarette mit engem Luftzug, Direct-Lung zieht offen und dampfreich.
Ohm
Widerstand des Verdampfers. Niedrige Werte erzeugen bei gleicher Leistung mehr Dampf und Wärme.
PG und VG
Propylenglykol trägt Aroma und Zugwiderstand, pflanzliches Glycerin erzeugt Dampf. Das Mischverhältnis prägt den Charakter.
Pod-System
Gerät mit wechselbarer Kartusche. Es verbindet einfache Handhabung mit Nachfüllbarkeit.
Zugautomatik
Auslösung durch Ziehen statt Knopfdruck. Die meisten Einweggeräte und Pods arbeiten so.

Gesetze und Regulierung Schweiz

Fernabsatz
Verkauf ohne persönlichen Kontakt, etwa online oder per Telefon. Für nikotinhaltige Produkte gelten dabei besondere Pflichten, unter anderem zur Alterskontrolle.
Geltendes Recht
Bereits in Kraft stehende Regelung. Davon zu unterscheiden sind beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Erlasse.
Kennzeichnungspflicht
Vorgabe, welche Angaben und Warnhinweise auf Packungen stehen müssen, zum Beispiel zu Nikotin und Jugendschutz.
Mindestalter
Mit dem Tabakproduktegesetz gilt in der Schweiz landesweit ein Mindestalter von 18 Jahren für Tabak- und Nikotinprodukte. Kantonale Regeln können strenger sein.
Tabakproduktegesetz (TabPG)
Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Es regelt unter anderem Abgabe an Minderjährige, Werbung und Produktanforderungen.
Tabaksteuer
Verbrauchssteuer des Bundes auf Tabakerzeugnissen. Für nikotinhaltige Liquids bestehen eigene Steuertarife.
Testkauf
Behördlich veranlasster Kauf durch minderjährige Testpersonen zur Überprüfung der Alterskontrolle im Handel.
Vernehmlassung
Konsultationsverfahren zu einem Rechtsentwurf. Eine Vernehmlassungsvorlage ist noch kein geltendes Recht.
Werbeeinschränkungen
Regeln, wo und wie für Tabak- und Nikotinprodukte geworben werden darf. Sie unterscheiden nach Kanal und Zielgruppe.
Zollfreimenge
Menge, die bei der Einreise abgabenfrei zum Eigengebrauch mitgeführt werden darf. Massgebend sind die aktuellen Angaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.

Marken und Produktbezeichnungen

Chargennummer
Produktionskennung auf Dose oder Packung. Sie erlaubt die Zuordnung zu Herstellungszeitpunkt und Los.
Eigenmarke
Produkt, das ein Händler unter eigenem Namen anbietet, häufig von einem Auftragshersteller produziert.
Hersteller und Marke
Der Hersteller produziert, die Marke ist der Name, unter dem verkauft wird. Eine Marke kann mehrere Hersteller haben und umgekehrt.
Limited Edition
Zeitlich oder mengenmässig begrenzte Auflage, oft mit besonderem Aroma oder Design.
Originalverpackung
Ungeöffnete Verpackung des Herstellers mit vollständiger Kennzeichnung. Sie ist Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit.
Produktlinie
Zusammengehörige Varianten einer Marke, die sich in Stärke, Format oder Aroma unterscheiden.
Sortenbezeichnung
Name der einzelnen Variante innerhalb einer Linie, etwa nach Aroma oder Stärkestufe.
Stärkestufe
Herstellerangabe zur Nikotinintensität, oft als Punkte oder Begriffe wie Normal, Strong, Extra Strong. Vergleichbar ist nur die Milligrammangabe.
Swiss Made
Hinweis auf Herstellung in der Schweiz. Die Anforderungen an diese Angabe sind rechtlich geregelt.
Verfallsdatum
Empfohlener Verbrauchszeitpunkt. Bei Snus und Nikotinbeuteln verlängert kühle Lagerung die Frische.

Hinweise zur Nutzung

Die Erklärungen beschreiben etabliertes Fachwissen und branchenübliche Bezeichnungen. Herstellerangaben wie Stärkestufen sind nicht genormt; verbindlich ist immer die Kennzeichnung auf der Packung. Rechtliche Angaben beziehen sich auf die Schweiz; kantonale Regeln können strenger sein.

Stand: 22. September 2026.

Nikotin macht abhängig. Tabak- und Nikotinprodukte sind nicht für Minderjährige, Schwangere und Stillende geeignet.

Deutsch, Glossar, Wissen